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1.Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahms los, auch für künftige Geschäfte, die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen, die zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind in vollem Umfange unwirksam, gleichgültig o b, wann und in welcher Form diese dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurden. Mündliche oder anderslautende schriftliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt worden sind.

Sofern auf einen Geschäftsfall die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Anwendung finden, gelten in teilweiser Abänderung der vorliegenden Geschäftsbedingungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Angebote, Auftragsbestätigung, Schriftlichkeit
Angebote des Verkäufers verstehen sich freibleibend, wenn nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit unter Nennung der Bindefrist zugesagt ist.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Unterlagen wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen etc. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Mündliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sin d für uns nicht verbindlich. Erst durch unsere schriftliche, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder Lieferung kommt der Vertrag zustande.

3. Pläne und Unterlagen, Anlagensoftware, Installat ionsregeln
Sämtliche Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen sowie Steuerungs- und Regelprogramme etc. der Fa. AT-Logic GmbH sind und bleiben unser geistiges Eigentum.

Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Vorführung und sonstige Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

4. Preise
Ohne gesonderte Vereinbarung werden die jeweils bei Lieferung gültigen Preise laut Preisliste verrechn et. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Lager, einschließlich Verpackung. Für die Erbringung von Leist ungen, wie z. B. Installations-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten sowie Einschulungen gelten unsere Regiestundensätze. In folgenden Fällen trägt der Vertragspartner ungeachtet weiterein den AGB genannten Kostentragungsregeln sämtliche Kosten:

a) Inbetriebnahme von Waren, falls nicht im Preis inbegriffen
b) Änderung des Liefer- und/oder Leistungsumfangs aus welchem Grund auch immer, z. B. aus technischen Gründen
c) Vertragsaufhebungen /-stornos /-annullierungen, zusätzlich zu den Punkten in Unterabschnitt Annullierungen.
d) Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, bzw. Durchsetzung des Eigentumsrechts durch die AT-Logic GmbH
e) Aufschub der Leistung und/oder Lieferung aus Grü nden, welche der Vertragspartner zu vertreten hat, z. B. bei Nichterfüllung der Pflichten und/oder Obliegenheiten des Vertragspartners oder auf Wunsch desselben.

5.  Zahlungen
Zahlungstermine sind gemäß Vereinbarungen einzuhalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwel cher Minderungs- bzw. Gegenansprüche oder Geltendmachung von Garantieansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Kundendienstrechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.

6. Zahlungsverzug
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir bere chtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verre chnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, uns die durch ein e außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung angerechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und unsere Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllu ng zu verlangen.

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen führt der Verzug mi t einer Rate automatisch zum Terminverlust.

7. Lieferung
Lieferfristen beginnen erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange undnach Eingang einer eventuell vereinbarten

An- oder Vorauszahlung zu laufen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der

Einflusssphäre des Verkäufers liegen. Lieferterminesind keine Fixtermine. Bei Lieferverzug ist seitens des Käufers immer eine angemessene

Nachfrist zu setzen. Ersatzansprüche, aus welchem T itel immer, sind bei Überschreiten der Lieferfriste n ausgeschlossen, es sei denn, dass den

Verkäufer grobe Fahrlässigkeit trifft.

Der Transport der Ware erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

8. Gewährleistung/Garantie/Schadenersatz
Den Besteller trifft die sofortige Überprüfungs- un d Rügepflicht. Rügen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Rüge ist re chtzeitig, falls sie binnen 3 Tagen nach Übergabe bzw. Eintritt des Mangels schriftlich bei uns erhoben wird. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Stücke nachz uliefern oder auszutauschen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachtrag des Fehlenden und Verbesserung. Darüber

hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass berechtigterweise Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden, hat der Besteller die beanstandete Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an uns zu senden. Nach Mängelbehebung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller zurückgesendet. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus leisten wir nur in Einzelfällen schriftliche Garantie. Mündliche Garantiezusagen sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Produze nt Garantie leistet, treten wir dem Besteller die uns gegenüber dem Produzenten zustehe nden Garantieansprüche ab. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde. Für Reparaturarbeiten und gebrauchte Kaufgegenstände wird jede Gewähr ausgeschlossen. Der Besteller ist nichtberechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten. Schadenersatzansprüche aus welchem Titel immer, insbesondere auch Mangelfolgeschadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg.